Ivan Bespomestnyj
★☆☆☆☆
2025-8-20
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns mit einer deutlichen Beschwerde an Sie.
Unsere Firma – eine von mehreren Bauunternehmen in Hamburg, die regelmäßig mehrere tausend Euro monatlich bei OBI umsetzt – hat vor kurzem eine Heizung im Wert von 199 € online bestellt. Die Ware war ungeöffnet, originalverpackt und mit Rechnung zur Rückgabe vorgesehen.
Vorab wurde uns von der OBI-Servicehotline ausdrücklich zugesichert, dass eine Rückgabe im Markt unter diesen Bedingungen möglich sei. Trotz dieser verbindlichen Auskunft wurde die Annahme im Markt verweigert – obwohl der Artikel dort im regulären Bestand geführt wird. Dazu kam eine Wartezeit von 45 Minuten, nur um am Ende eine kategorische Ablehnung zu erhalten.
Rechtliche Einordnung
• Nach § 355 BGB besteht bei Online-Käufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
• OBI bewirbt darüber hinaus freiwillig ein 30-tägiges Rückgaberecht. Dasselbe war uns durch Ihren Kundenservice bestätigt worden.
• Selbst wenn diese Frist knapp überschritten war, greift hier der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB): Wenn der Service ausdrücklich eine Rückgabe zusichert, darf ein Kunde – insbesondere ein Geschäftskunde – auf die Einhaltung dieser Zusage vertrauen.
Fazit
Für ein Unternehmen, das dauerhaft hohe Summen bei Ihnen investiert, ist dieses Vorgehen in keiner Weise akzeptabel. Entscheidend ist nicht allein die gesetzliche Frist, sondern die Verlässlichkeit der Aussagen Ihres Kundenservices.
Wir erwarten eine klare Stellungnahme und Lösung. Andernfalls sind wir gezwungen, unsere Einkaufsstrategie kritisch zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
B&D GmbH









