Melitta Lindt
★☆☆☆☆
Das Wort " fachgerecht " bedeutet: der Inhaber muss eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung haben. " einjährige Einarbeitung als Gärtner " halte ich diese Beschreibung unglaubwürdig ! Hat der Inhaber seine Ausbildung abgebrochen ? Ohne Abschluss ? Zur Antwort des Inhabers: sind Sie ein Abschluss als staatlich erkannte Gärtner ? Wie lange haben Sie Berufsefahrung ? Sonst halte ich für Mogelpackung!








